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Schütteln ist Kindesmisshandlung! – Lüttbecker – das Familienmagazin für Lübeck und Umgebung

Schütteln ist Kindesmisshandlung!

Laut Statistischem Bundesamt sterben in Deutschland pro Jahr 100 bis 200 Babys an den Folgen eines Schütteltraumas.

Das Leben mit Kindern ist nicht immer „Bullerbü“ – oft genug bringt die Belastung, die Verantwortung, der Schlafmangel viele Eltern an den Rand der Verzweiflung. Insbesondere im ersten Lebensjahr ist es oft schwierig, die Bedürfnisse des Babys richtig zu deuten. Vermeintlich hat man doch schon alles getan und das Kind schreit immer noch. Da liegen die Nerven blank und die empfundene Ohnmacht kann leicht in Wut und Aggression umschlagen.

Eine leider viel zu häufige Kurzschlußreaktion in einer solchen Situation ist das Schütteln des schreienden Säuglings, welches verheerende Folgen haben kann. Wird ein Säugling am Brustkorb gefaßt und geschüttelt, dann entwickeln sich heftige Scher- und Rotationskräfte, die auf Gehirn und Halswirbelsäule einwirken. Das Gehirn eines Babys ist noch zart und sehr verletzlich, die Nackenmuskulatur ist schwach, so dass der Kopf fast ungeschützt hin- und herfliegt. Es kann zu Blutungen im Gehirn, unter der Schädeldecke oder im Auge und dadurch zu Behinderungen, Taub- und/oder Blindheit kommen. Durch Schädigung des Atem- sowie des Herz-Kreislaufzentrums des Hirnstamms kann dies auch direkt tödlich enden.

Die Kombination aus den drei typischen Leitbefunden Blutungen unter der harten Hirnhaut, Netzhautblutungen und diffuse Hirnschädigung sind ein klarer Hinweis auf ein Schütteltrauma und nicht durch einen Unfall oder Sturz zu erklären. Schütteln ist Kindesmisshandlung!

Die Frühsymptome sind sehr variabel, zu sehen ist äußerlich oft nichts. Die Säuglinge können apathisch und schlaff wie eine Puppe sein oder auch besonders irritabel und schreckhaft. Es kann zu Erbrechen oder Bewusstlosigkeit kommen. Die Atmung kann unregelmäßig oder flach sein bis hin zu Atemaussetzern oder Schnappatmung. Die betroffenen Kinder können zunächst aber auch fast unauffällig erscheinen – man geht davon aus, dass z.B. ein Teil der Konzentrations- und Lernstörungen im Schulalter auf milde Schütteltraumata im Säuglingsalter zurückgeführt werden müssen.

Sollte es zum Schütteln gekommen sein, dann sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt sofort eine Klinik aufsuchen oder den Notarzt rufen und offen über das Ereignis berichten. Nur durch sofortiges Handeln kann Schlimmeres eventuell verhindert werden.

Warum verlieren Eltern die Kontrolle? Exzessives Schreien des Kindes bedingt Ohnmacht und Wut der Eltern, die wiederum die Unruhe und das Schreien des Kindes noch verstärkt. Dieser zum Schütteln führende Teufelskreis kann in jeder Familie auftreten. Es schütteln keineswegs nur Männer, suchtkranke Eltern oder überforderte Alleinerziehende!

Was tun, wenn nichts mehr geht? Löst das Schreien des Kindes unkontrollierbare Aggressionen in Ihnen aus, legen Sie Ihr Kind an einen sicheren Ort (ins Gitterbett oder auf den Boden) und verlassen Sie den Raum. Atmen Sie tief durch! Lenken Sie sich ggf. mit einer Routinearbeit ab oder reagieren Sie Ihre Wut an der Wand, der Tür oder einem Kissen ab. Holen Sie sich Unterstützung – Familie, Freunde, Nachbarn! Es gibt keinen Grund, sich für die Überforderung zu schämen – es ist wichtig und klug, um Hilfe zu bitten! Auch die Notaufnahme der Kinderklinik kann Ihr Ansprechpartner in einer solchen Situation sein – benennen Sie klar und deutlich, dass Sie Sorge haben, der Situation nicht mehr gewachsen zu sein!

Betreten Sie den Raum, in dem sich Ihr Baby befindet, erst wieder, wenn Sie sich beruhigt haben! 

Hilfsangebote für Eltern

Es gibt zahlreiche Hilfsangebote für Eltern, die sich in einer überfordernden Situation befinden – Informationen erhalten Betroffene von ihrer Hebamme, ihrem Kinderarzt oder unter www.fruehehilfen.de oder www.kinderschutz-zentrum-luebeck.de. Die bundesweite Kampagne #Schüttelntötet wurde 2017 von der Hamburger API Stiftung und dem Institut für Rechtsmedizin am UKE in Hamburg ins Leben gerufen und informiert unter www.schüttelntötet.de umfassend zum Thema.

 

Autorin
Dr. Kathrin Ott
Kinder- und Jugendärztin in einer Gemeinschaftspraxis
mit Dr. Anne Knopp, Moltkestr. 2a, verheiratet, 3 Töchter

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