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Kinderstube der Demokratie – Lüttbecker – das Familienmagazin für Lübeck und Umgebung

Kinderstube der Demokratie

Lernen die eigene Meinung zu äußern und für sich selber einstehen

Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Der Paritätische SH bietet Kitateams eine fachliche Begleitung bei der Aushandlung, Verankerung und Festschreibung von Kinderrechten in den pädagogischen Konzeptionen und unterstützt diese bei der Gestaltung demokratiefreundlicher pädagogischer Arbeit.

Es klingt ganz selbstverständlich. „Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen ihre Meinung frei äußern und diese muss dann auch Berücksichtigung finden“, steht in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen geschrieben. Zudem schreibt das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz Beteiligungsverfahren und Möglichkeiten zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten als Voraussetzung für die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung zwingend vor.

Bloß – wie beteiligt man schon die Jüngsten in ihrem Kindergartenalltag aktiv an Entscheidungen und an welchen Entscheidungen wollen die pädagogischen Fachkräfte die Kinder überhaupt beteiligen? Diese Fragen sollte jedes Kitateam ganz individuell in einem gemeinsam gestalteten Teamprozess für sich beantworten.

Das Konzept „Kinderstube der Demokratie“, das von Rüdiger Hansen und Raingard Knauer in Schleswig-Holstein entwickelt wurde, hat genau dieses Ziel, nämlich die Selbst- und Mitbestimmungsrechte von Kindern strukturell in der Kita zu verankern. Jedes vom Kitateam verabschiedete Kinderrecht hat damit Auswirkungen auf das Machtverhältnis, das zwischen Fachkräften und Kindern in dem entsprechenden Bereich in der Kita besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Kinder zukünftig alles selbst entscheiden und bestimmen dürfen und die Fachkräfte das aushalten müssen. Es geht vielmehr darum, dass die Rechte, die die Fachkräfte den Kindern zugestehen, verbindlich in der Kita gelebt werden sowohl bei den Selbstbestimmungsthemen als auch bei den Mitbestimmungsthemen. Bei den Selbstbestimmungsthemen sollten Kitateams für sich Fragen klären wie zum Beispiel: Wer entscheidet darüber was ich esse und ob ich überhaupt essen muss? Wer entscheidet darüber wer mich wickelt und ob ich eine Regenhose tragen muss? Bei den Mitbestimmungsthemen, die das Leben in der Gemeinschaft betreffen, können Kitateams Fragen klären wie: Wer entscheidet darüber, wohin der nächste Ausflug gehen soll oder was es beim nächsten Kitafest zu essen gibt? Die vom Team beschlossenen Rechte sollten dann allen Beteiligten, Kindern und Eltern transparent vermittelt und erläutert werden. Sinnvoll ist, hierbei Visualisierungstechniken wie Piktogramme einzusetzen, die alle Kinder im Haus im Prozess kennen und verstehen lernen.

Wenn den Kindern (und Eltern und Fachkräften) die Rechte in der Kita klar sind, dürfen, sollen und müssen sich die Kinder bei Rechtsverletzungen beschweren dürfen. Dieses Kinderrecht dient nicht zuletzt dem Schutz vor Machtmissbrauch von Fachkräften in pädagogischen Einrichtungen. Voraussetzung dafür, dass sich Kinder bei Grenzverletzungen von Fachkräften beschweren können ist, dass ihnen diese Möglichkeit bekannt und vertraut ist und von den pädagogischen Fachkräften aktiv eingefordert wird. Dafür brauch es Mut, Vertrauen und die Kenntnis der eigenen Rechte. Wenn Kinder erleben, dass Beschwerden erwünscht sind, ernst genommen werden und erfolgreich sein können, ist diese Erfahrung mit zahlreichen Lernchancen verbunden: Sie erleben ihre eigene (Selbst)Wirksamkeit, nehmen wahr, dass Erwachsene auch Fehler machen und ihre Fehler offen kommuniziert werden, sie werden bestärkt, sich für ihre und die Rechte anderer einzusetzen und erleben sich damit als mündige Träger von Rechten.

Der Paritätische Gesamtverband hat einen Schwerpunkt auf die „Partizipation und Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen“ gesetzt. Er bietet den Interessierten thematische Arbeitshilfen, Dokumentationen, Erklärvideos zur Entwicklung eines Partizipationskonzeptes und zur Etablierung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder in Kindertageseinrichtungen an.
Der Paritätische Schleswig-Holstein bietet pädagogischen Fachkräften vielfältige Unterstützung für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, auch bei den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes, an: Dies können Teamtage zu unterschiedlichen Themen sein, wie zum Beispiel:
– Entwicklung eines individuellen Partizipationskonzeptes
– Strukturelle Verankerung von Mit- und Selbstbestimmungsrechten
– Entwicklung von Beschwerdeverfahren für Kinder
– Kinderschutzkonzepte

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