Hilfe! Ich brauche eine Auszeit
So klappt es mit der Mutter-Kind-Kur!
Viele Eltern fühlen sich überfordert, gestresst und ausgebrannt. Wir hoffen, dass Sie nicht zu dieser Gruppe gehören. Vielleicht haben Sie sich auch rechtzeitig Hilfe gesucht und gefunden, um mit ihrer Rolle als Mutter, Vater und Ehemann/Ehefrau besser umgehen zu können. Doch oft sitzt man so in seinem „Hamsterrad“, dass es schwer fällt, da wieder herauszukommen. Auch wenn heute die Anforderungen an Eltern durch die Doppelbelastung von Familie und Beruf sehr hoch sind, gab es auch schon früher Mütter, die überfordert waren und Hilfe brauchten.
Am 31. Januar 1950 wurde von Frau Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung ins Leben gerufen mit dem Ziel und Zweck, Kuren für Mütter zu ermöglichen und durch die Vernetzung mit den Wohlfahrtsverbänden die Arbeit für Mütter zu stärken. Diese Stiftung, besser bekannt als Müttergenesungswerk (MGW), ist auch heute noch aktiv und setzt sich für die Gesunderhaltung und gesundheitliche Wiederherstellung von Müttern ein. Seit 2013 wurde die Arbeit auch auf Väter und Pflegende Angehörige ausgeweitet. Stiftungsvorsitzende ist immer die Ehefrau des amtierenden Bundespräsidenten, also momentan Frau Elke Büdenbender, Frau von Walter Steinmeier.
Partner des MGW
Unter dem Dach des Müttergenesungswerks arbeiten fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Arbeitsgemeinschaften oder Fachverbände zusammen an dem Ziel, die Gesundheit von Müttern zu stärken. Dazu gehören:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Der Paritätische (DPWV)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA, Diakonisches Werk)
- Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. (KAG, Caritas)
Ein kurzer Blick in die Geschichte
Während es bis in die 1970er Jahre fast ausschließlich reine Mütter-Kuren gab (Anfang der 1960er Jahre wurden in 187 Einrichtungen jährlich bis zu 80.000 Mütter aufgenommen), wurde 1983 die Mutter-Kind-Maßnahmen offiziell anerkannt. Der Großteil der Kosten wurde damals aus Spenden- und Sammlungsgeldern abgedeckt. Zwar gelingt es dem MGW dass 1989 die Kurmaßnahmen zu Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden, jedoch liegt die finanzielle Bezuschussung im Ermessen der Kassen. Erst 1993 finanzieren die Krankenkassen rund 87 Prozent einer Kurmaßnahme. 1997 verkürzt die Gesundheitsreform die Länge der Kurmaßnahme von vier auf drei Wochen. Auch finanzieren Anfang des Jahrhunderts viele Krankenkassen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen nur noch anteilig. Das macht für viele Mütter eine Kur unmöglich und diese Lücke kann nicht mit MGW-Spendengeldern geschlossen werden. 2002 erreicht das MGW eine Gesetzesänderung, wonach Krankenkassen verpflichtet werden, Mütter- und Mutter-Kind Maßnahmen voll zu finanzieren. Doch statt der erwarteten Zunahme sinken die Bewilligungen bis 2006 um rund 40%. Die Gesundheitsreform im Jahr 2007 macht Vorsorge- und Reha-Maßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkasse, doch die Ablehnungsquoten steigen weiter. Das MGW verstärkt erneut ihre politische Arbeit und 2011 fordert ein Entschließungsauftrag des Deutschen Bundestages die Änderung des Antragsverfahrens unter Mitwirkung der Stiftung. Aufgrund des demografischen Wandels und der Tatsache, dass auch immer mehr Männer Familienarbeit leisten, bildet das MGW die „Zustiftung Sorgearbeit“ so dass nun auch für Väter und pflegende Angehörige Kurmaßnahmen in den Einrichtungen im MGW-Verbund möglich sind. Die Ablehnungsquote lag 2015 nur noch bei 11 Prozent. Noch heute finanziert das MGW einkommensschwachen Müttern und Vätern die Kurnebenkosten sowie Taschengelder aus Spendengeldern.
Beratungsstellen
Bundesweit stehen etwa 1.200 Beratungsstellen für eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme zur Verfügung. Sie bilden die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahme. Die Beratungsstellen helfen kostenlos beim Antragsverfahren, beim Widerspruch, im Falle einer Ablehnung sowie bei Auswahl und Reservierung eines Platzes in der Klinik. Häufig bieten die Beratungsstellen auch Nachsorgeangebote an, um den Kurerfolg auch langfristig sicherzustellen.
Das Müttergenesungswerk geht davon aus, dass ca. 2,1 Millionen Mütter und 230.000 Väter kurbedürftig sind. 2016 wurden rund 49.000 Mütter und 1.600 Väter in 74 Kurkliniken, die vom MGW anerkannt sind, aufgenommen. Viele Kliniken bieten besondere Schwerpunkte an, zum Beispiel zur Trauerverarbeitung, für Mütter oder Väter mit behinderten Kindern, für Mütter nach einer Krebstherapie sowie für Soldatinnen und Soldaten oder deren Angehörige.
Wie gelangen Sie zu Ihrer Kurmaßnahme?
Wenn Sie der Meinung sind, eine Mutter-Kind-Kur würde Ihnen helfen, sollten Sie im ersten Schritt eine Beratungsstelle aufsuchen und sich individuell beraten lassen. Beim Kurantrag geht es um die Belastungen im Familienalltag.
Ihre Ärztin/Arzt muss ein Attestformular, das Sie bei der Beratungsstelle erhalten, für sie und Ihr Kind möglichst ausführlich ausfüllen.
Die Unterlagen für den Kurantrag füllen Sie am besten gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater aus und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
In der Beratungsstelle wird man mit Ihnen gemeinsam die passende Einrichtung auswählen und Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht aufklären.
Falls die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Beratungsstelle unterstützt Sie auch bei Ihrem Widerspruch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MGW www.muettergenesungswerk.de. Dort können Sie u.a. auch einen Onlinetest machen, um herauszufinden, ob eine Kurmaßnahme empfehlenswert ist.
© DAK-Gesundheit/iStock