Lübecker Familien profitieren durch die Kita-Reform
Am 1. August wurde in Lübeck die Kita-Reform des Landes umgesetzt. Die Bürgerschaft hat hierzu noch weitreichende Beschlüsse gefasst, die Familien mit mehreren Kindern deutlich entlasten.
Laut Gesetz muss für ein Geschwisterkind in der Kita nur noch die Hälfte bezahlt werden, das dritte Kind ist beitragsfrei. Lübeck erweitert die Geschwisterermäßigung auch auf die Schulkindbetreuung. Das bedeutet, es ist egal, ob die Kinder eine Kindertagespflege, eine Kita, einen Hort oder eine betreute Grundschule besuchen, der volle Betrag muss nur für das älteste Kind bezahlt werden, das zweite Kind erhält eine Ermäßigung von 50% und das dritte und alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.
Auch einkommensschwache Familien erfahren eine zusätzliche Entlastung. Bis dato mussten Familien, die bei der Sozialstaffel knapp über der Grenze zur Beitragsfreiheit lagen, 80% ihres Einkommens, das über der Grenze lag, für die Kita aufbringen. Künftig sind dies nur noch 30%. Wenn das Familieneinkommen z.B. € 320,00 über den Beitragsfreibetrag lag, mussten die Eltern für einen Ganztagesplatz noch den Höchstsatz selbst aufbringen. Ab dem 1. Januar zahlen diese Familien nur noch € 96,00.
Gleichzeitig wird die Stadt die Mindereinnahmen der Kitaträger ausgleichen, d.h. die Differenz zwischen den bisherigen Elternbeiträgen und dem neuen Beitrag wird erstattet. Damit haben die Träger genauso viel Geld zur Verfügung wie zuvor.
Kampf gegen Fachkräftemangel
Was nützt die beste Reform, wenn nicht genügend Erzieher da sind. Die Hansestadt hat deshalb € 1,8 Mio. bewilligt, für die 30 Plätze in der praxisorientierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern geschaffen werden.