Erholung in der Kur
Die letzten Monate haben vielen Familien zugesetzt. Durch Homeschooling, Homeoffice, Kontaktbeschränkungen, Kurzarbeit und die damit verbundene Sorge um die Finanzen, kamen viele Eltern an ihre Grenzen. Und es ist ja immer noch nicht abzusehen, wie lange die neue „Normalität“ bestehen bleibt, die von uns allen Opfer abverlangt. Vieles, was früher selbstverständlich war, geht auch heute immer noch nicht und wenn ja, nur eingeschränkt. Auch die Kureinrichtungen wurden zu Beginn der Corona-Pandemie geschlossen und nehmen jetzt stufenweise ihren Betrieb wieder auf. Prüfen Sie doch einmal, ob ein Kuraufenthalt für Sie eine Möglichkeit wäre, wieder Luft zu schnappen oder Ihrem Kind bei seinen Problemen helfen würde, vorwärts zu kommen.
Mutter/Vater/Kind-Kuren
Sie dienen der medizinischen Behandlung von Müttern und Vätern, die in ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind, z.B. stressbedingte Erschöpfung. In der Regel beträgt die Aufenthaltsdauer 3-4 Wochen und kann unter besonderen Umständen verlängert werden. Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme wird vom Hausarzt verordnet und muss bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer beantragt werden.
Die Kurkliniken sind über ganz Deutschland verteilt, wobei die einzelnen Kostenträger (Krankenkassen) oft Verträge mit bestimmten Kliniken haben. Im Gegensatz zu Akutkliniken haben Kurkliniken anders qualifizierte Ärzte und anderes medizinisches Personal. In der Regel gibt es weniger Pflegekräfte, dafür mehr Psychologen, Krankengymnasten, Erzieher, Heilpädagogen oder Diätassistenten. Schon dadurch wird deutlich, dass es bei den Mutter/Kind-Kuren mehr um die Vorbeugung und Nachbehandlung chronischer Erkrankung geht. Zudem gibt es Kliniken, die auf besondere Indikationsgebiete (z.B. Psychosomatik, Tumor- oder Krebserkrankungen, aber auch Zwillingskinder, Frühgeborene etc.) spezialisiert sind, um den Anforderungen besonders gerecht zu werden. Da bei dieser Kurmaßnahme die Gesundheit des Elternteils im Vordergrund steht, kann es sinnvoll sein, die Kur ohne Kinder anzutreten. Allerdings können Kinder in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren die Eltern bei dieser Maßnahme begleiten, wenn die Kinder ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank sind, die Trennung zu psychischen Problemen führen könnte oder sie nicht anderweitig betreut werden können.
Kinder- und Jugendrehabilitation
Reicht bei einem Kind oder Jugendlichen die ambulante Versorgung durch einen Arzt oder Therapeuten nicht aus, so kann der stationäre Aufenthalt in einer Klinik vom Arzt verordnet werden. Den Reha-Antrag können Sie entweder über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder auch bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Behandlungsziel dieser Leistung ist die Vermeidung oder Reduktion von Funktions- und Teilhabestörungen chronischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Zu den häufigsten Indikationen gehören chronische Erkrankungen der Atemwege (Asthma bronchiale), Neurodermitis, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, Sprachentwicklungsstörungen sowie Störung aus dem psychiatrisch-psychosomatischen Formenkreis (z.B. ADHS, Essstörungen, Magersucht), Krebserkrankungen. Die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen soll dadurch nachhaltig verbessert und die Leistungsfähigkeit gesteigert werden.
Die Kinder lernen in der Reha mit den Folgen ihrer Erkrankung umzugehen und Krisensituationen im Alltag zu meistern. Dabei stehen ihnen Kinderärzte, Psychologen und andere Therapeuten zur Seite.
Die Kinderreha dauert in der Regel 4-6 Wochen. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann in der Regel eine Begleitperson (normalerweise 1 Elternteil) ohne medizinische Begründung mit aufgenommen werden. Da hier die Gesundheit des Kindes im Mittelpunkt steht, erhält die Begleitperson keine Behandlung. Die Kosten während des Aufenthaltes sowie der Verdienstausfall werden vom Kostenträger übernommen. Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern brauchen keine Angst zu haben, dass ihr Kind den Anschluss in der Schule verliert. Zum Tagesablauf gehört auch Schulunterricht, nach Absprache mit der Heimatschule.
Familienorientierte Rehabilitation
Die Familienorientierte Reha ist eine Kann-Leistung für die Kur eines schwerst chronisch kranken Kindes, bei der die ganze Familie das kranke Kind begleitet. Diese Form der Reha wird vom Arzt verordnet, wenn die Alltagsaktivitäten der Familie durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt sind und die Teilnahme der Eltern und Geschwister maßgeblich zum Erfolg beitragen (außer bei Krebserkrankung).
Zuständig für die Familienorientierte Reha sind gleichrangig die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Die Bewilligung steht im Ermessen des Versicherungsträgers, da es eine Kann-Leistung ist.
Grundsätzlich gilt, je konkreter und dezidierter ein Kurantrag mit den erforderlichen Krankheitsindikationen ausgefüllt ist, desto besser kann er bearbeitet werden. Sollte ein Leistungserbringer nicht zuständig sein, wird der Kurantrag an den dafür zuständigen Kostenträger weitergereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesen Adressen:
www.mutter-kind-hilfswerk.de
www.kinder-und-jugendreha-im netz.de
www.kinderreha.drv.info
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.rehaklinik.de