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Änderungen für Eltern – Lüttbecker – das Familienmagazin für Lübeck und Umgebung

Änderungen für Eltern

Mehr Kindergeld und mehr Anspruch auf Kinderkrankentage

Kinderkrankentage

In diesem Jahr können gesetzlich versicherte Eltern mehr Kinderkrankengeld beantragen. Jedes Elternteil kann nun 20 anstelle von 10 Tagen das Kinderkrankengeld beanspruchen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage, vorausgesetzt das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen. Außerdem darf im Haushalt keine andere Person leben, die das Kind beaufsichtigen könnte. Neu ist auch, dass der Anspruch nicht nur besteht, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung ausfällt, z.B. weil Schule die oder Kita pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Dies gilt auch, wenn eine Empfehlung von behördlicher Seite vorliegt, Kinderbetreuung nicht wahrzunehmen. Auch Eltern, die prinzipiell im Home Office arbeiten, haben einen Anspruch auf Kinderkrankentage. 

Was muss ich tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten?

Bei einer Krankheit des Kindes ändert sich nichts. Wie gehabt erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt ein Attest, das bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Bei Ausfall der Kinderbetreuung, auch für gesunde Kinder, müssen Sie im Bedarfsfall eine Bescheinigung der Kita oder Schule bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorlegen. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag

Im Januar 2021 wurde das Kindergeld um monatlich € 15,00 je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils € 219,00 Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind € 225,00 und ab dem vierten Kind jeweils € 250,00. Diese Beträge werden automatisch durch die Familienkasse Nord angepasst, d.h. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Anders verhält es sich beim Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar beträgt hier der Höchstbetrag € 205,00. Den KiZ können Eltern und Alleinerziehende erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und im selben Haushalt lebt. Am einfachsten geht das online unter www.kiz-digital.de. Dort kann man sowohl prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnt und wenn ja, den Antrag direkt ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochladen. Dort finden Sie auch noch mehr Informtionen und können z.B. auch einen Videoberatungstermin vereinbaren.


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