Schulschluss – und dann?

Zwischen Hort und Offener Ganztagsschule: Schulkindbetreuung in Lübeck als Bildungs-Herausforderung für eine ganze Stadt

Von den Erfahrungen der „Schlüsselkinder“ der sechziger Jahre bis zur heutigen, mittlerweile an den meisten Lübecker Schulen flächendeckend angebotenen, Schulkindbetreuung war es ein weiter Weg. Heute sind diese Angebote üblich und insbesondere für berufstätige Familien oft genug Auswahlbedingung, um ihr Kind überhaupt an einer bestimmten Schule anzumelden.

Verschiedene Angebotsformen existieren dabei nebeneinander: Offene Ganztagsschule, Betreute Grundschule, Schule als Lebens- und Lernort, Hort, gebundene Ganztagsschule, soziale Gruppen an Schulen und weitere Konzepte erleichtern die Wahl des richtigen Angebotes nicht unbedingt.

Das „klassischste“ Angebot stellt in diesem Kanon der Möglichkeiten der Hort dar. Für dieses Angebot, das auf den gesetzlichen Regelungen des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holsteins beruht, ist die Gruppengröße (bis zu 18 Kinder), das Personal (1,5 Fachkräfte je Gruppe) und die räumlichen Bedingungen festgelegt, die durch die Landesaufsichtsbehörde abgenommen werden.

Ein ähnliches Angebot findet sich übrigens in einigen KiTas in der Form der altersgemischten Gruppen, mit Kindern im Alter über sechs Jahren. Hier bietet eine KiTa-Gruppe, meist in Form der Randzeitenbetreuung im späten Nachmittag oder in Frühzeiten, Plätze für Schulkinder an, die dann gemeinsam mit jüngeren Kindern betreut und begleitet werden.

Neben den aktuell noch 210 Kindern in Lübecker Horten werden alle anderen der über 4000 Schulkinder in Nachmittagsangeboten an den Lübecker Schulen gemeinsam betreut, erzogen, gebildet und gefördert. Dies geschieht hauptsächlich im Rahmen des Angebotes der „Offenen Ganztagsschule“ bzw. nur noch in wenigen, kleineren „Betreuten Grundschulen“.

Das Angebot „Offene Ganztagsschule“ folgt lediglich den Bedingungen einer Landesrichtlinie. Gesonderte gesetzliche Standards existieren noch nicht. Die Gruppe ist größer (20 Kinder), die Betreuungskräfte unterliegen keinen fachlichen Auflagen. Tatsächlich werden in Lübeck schon viele Fachkräfte in den Einrichtungen eingesetzt und mit zunehmend steigender Tendenz durch das Bundesmodellprogramm „Quereinstieg“ noch ausgebaut. Ein Muss ist dies aber nicht. Die Räumlichkeiten unterliegen der Schule, was bedeutet, dass in Zeiten von Raummangel, die „Offene“ ihre Räumlichkeiten oft als erste verliert.

Mit Einführung des neuen Betreuungsmodells für Schulkinder „Ganztag an Schule“ hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck eine neue Betreuungsstruktur für Schulkinder an allen Lübecker Schulen beschlossen. Im Zuge der Schließung der Horte soll allmählich die Gruppengröße der bestehenden Betreuungsangebote von 25 auf 20 Kinder reduziert, dadurch der Personalschlüssel erhöht und die Qualität der Angebote verbessert werden. In aktuell vier Modellprojekten werden hier erste Erfahrungen mit dem neuen Modell gesammelt und gemeinsam mit Schule und der Hansestadt ausgewertet.

Analog zu den Angeboten in Hort und altersgemischter Gruppe gilt im neuen Modell nun ebenso eine Sozialstaffelregelung. Wie auch in der KiTa können Eltern einen Antrag auf Reduzierung von Elternbeiträgen bei der jeweiligen Schule stellen, der auch bei der Ermäßigung von Geschwisterbeiträgen gilt.

Ein Zuschuss im Bedarfsfalle zu den Beiträgen für die Verpflegungsentgelte und für weitere Kosten für Kurse in der Offenen Ganztagsschule wird in der Regel unkompliziert durch den Lübecker Bildungsfonds der Stiftungen übernommen.

Das Angebot in „Offenen Ganztagsschulen“ erfolgt im Bereich des schulischen Nachmittags entweder in Form fester Betreuungsgruppen und/oder zusätzlicher besonderer pädagogischer Kursangebote aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Nachhilfe und vielem anderen mehr. Die tägliche Betreuungszeit liegt in den meisten Einrichtungen von 07:30 bis 16:00 Uhr. Auf besonderen Wunsch der Eltern wurden mittlerweile an vielen Standorten die Angebote der Früh- und Spätbetreuung ab 07:00 und bis 17:00 Uhr erweitert.

Das Entgelt richtet sich nach der in Anspruch genommenen Betreuungszeiten und Kursangeboten. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen werden sinnvollerweise nach einem anstrengenden Schulvormittag zunächst mehr Betreuungsangebote zum Spielen, Ausruhen und für die Hausaufgaben nutzen, während ältere Kinder zunehmend an Kursangeboten teilnehmen oder überhaupt nur noch deshalb in die Betreuung kommen.

Das an ursprünglich acht Lübecker Schulen entwickelte besondere Modell „Schule als Lebens- und Lernort“ wird auf alle Lübecker Schulstandorte ausgeweitet. Die sogenannten „Schulkinderhäuser“, Schulkindeinrichtungen mit mehreren Angeboten unter einem Dach, bieten je nach Bedarf die möglichst passende Betreuungsform an: Kinder mit einem höheren Betreuungsbedarf erhalten hortähnliche Angebote, zumindest in der für sie notwendigen Zeit, anschließend treffen sie sich mit den anderen Gruppen im Außenspiel. Kinder mit einem geringeren Bedarf an Begleitung sind in ihren Gruppen, ähnlich wie in einer Betreuten Grundschule, gut aufgehoben und profitieren von der „offene Begleitung bei den Hausaufgaben“. Benötigen sie einmal mehr Unterstützung, erhalten sie diese solange es erforderlich ist. Besondere Hausaufgabenfördergruppen ergänzen das Angebot.

Angebunden an einzelne Lübecker Schulen sind sogenannte „Soziale Gruppen“, Angebote des Lübecker Jugendamtes für sozial besonders unterstützungsbedürftige Kinder. Wichtig ist bei diesem, wie bei allen Angeboten insgesamt, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Angebotsbereichen: Das Kind soll das Maß an Zuwendung und Bildung erhalten, das es jeweils im Einzelnen braucht.

Was bleibt als Fazit? Auf dem Weg zu einer gesicherten, auf gesetzlich festgelegte Standards für Gruppengröße, Fachpersonal und räumliche Angeboten basierenden Schulkindbetreuung für alle Kinder einer Stadt, sind alle gefordert: Träger müssen ihre Flexibilität erhöhen, Schule muss ihre Haltung für eine Zusammenarbeit zwischen Vor- und Nachmittag weiter entwickeln. Durch den flächendeckenden Einsatz von IntegrationsbegleiterInnen für behinderte Kinder am schulischen Vormittag, von denen einige auch als MitarbeiterInnen im „Offenen Ganztag“ tätig sind, hat sich die Zusammenarbeit zwischen schulischem Vor- und Nachmittag bereits deutlich verbessert.

Die Kommune schließlich muss ihre Anstrengungen für bauliche Rahmenbedingungen verstärken und die Angebote für behinderte Kinder im Nachmittag verbessern. Das Land muss eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für alle Angebote von nachmittäglicher Betreuung und Bildung an Schule sicherstellen – im Sinne der Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in unserer Stadt.

 

Autor
Joachim Karschny
Diplom-Psychologe
Psychotherapeut
Geschäftsführer von
KinderWege gGmbH

 

 

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