Neue Kita-Sozialstaffel

Seit dem 1. Januar haben sich die Einkommensgrenzen für Ermäßigungen bei den Kita-Beiträgen geändert. Damit sollen Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell entlastet werden. Die Landesregierung hat eine entsprechende Änderung erlassen, die bis zum Ende des Kita-Jahres Ende Juli entsprechende Ermäßigungen möglich macht. Momentan kostet eine Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein maximal € 226 für ein Kind über drei Jahren.

Wer erhält die Ermäßigung?
Familien, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erhalten, können sich ganz von den Kita-Gebühren befreien lassen. Grundsätzlich hängt die Höhe der Ermäßigung vom Familieneinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die Dauer der Kinderbetreuung ab. Bislang galt, dass Eltern mindestens 50% ihres über der Grenze liegenden Einkommens für die Kita-Beiträge einsetzen können. Seit dem 1. Januar müssen nun nur noch 25% aufgewendet werden.

Wo muss ich die Ermäßigung beantragen?
In Lübeck ist der Fachbereich Kultur und Bildung, Entgeltermäßigung Kindertagesbetreuung, Kronsforder Allee 2 – 6, 23560 Lübeck zuständig. Das ca. vier Seiten lange Antragsformular können sie online unter www.luebeck.de/kitazuschuss herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen. Sollten Sie bereits dank der Sozialstaffel verringerte Kita-Gebühren bezahlen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Die Anpassung wird automatisch vorgenommen.

Selbst wenn Sie z.B. bereits Wohngeld, Bürgergeld oder andere Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, müssen sie die Kita-Ermäßigung extra beantragen. Stellen Sie aktuell einen Antrag auf Leistungen, z.B. Wohngeld, dann beantragen Sie auch gleich den Kitazuschuss. Das verkürzt die Wartezeiten. Den Bescheid können Sie später nachreichen.

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