ErziehungThema

Cybermobbing

Über den richtigen Umgang mit sozialen Medien, Smart-Phone & Co.

Lisa ist 14 Jahre alt und besucht die siebte Klasse einer Gemeinschaftsschule. Wie fast alle ihrer MitschülerInnen besitzt sie ein Smartphone. Die gängigen Messangerdienste wie WhatsApp, Instagram, tiktok und snapchat sind installiert. Lediglich Facebook fehlt – nutzt aus Lisas Klasse auch niemand mehr, ist eher etwas für die ältere Generation. Über das Handy läuft die gesamte Kommunikation mit ihren Freunden und Klassenkameraden.

Gerade jetzt zu Pandemiezeiten hat das Smartphone einen noch höheren Stellenwert als sonst schon. 

Man tauscht sich digital aus, es werden Bilder versendet, Videos geteilt, Likes, Kommentare und Bewertungen hinterlassen. Grundsätzlich ein guter, innovativer technischer Fortschritt – solange gewisse Regeln eingehalten werden. Lisa hat die Kehrseite der Medaille kennengelernt. Klassenkameraden haben in der Klassen-WhatsApp-Gruppe ein bearbeitetes Bild von ihr eingestellt…in der Folge hagelte es Häme, Beleidigungen, die digitalen Kommentare übertrafen sich an Boshaftigkeit. 

Kurz darauf gelangte das Bild in die Chats anderer Klassengemeinschaften und landete schließlich, für jedermann einsehbar, auf Instagram. Cybermobbing der feinsten Art. Lisas Leistungen in der Schule wurden schlechter, der Gang zum Unterricht verursachte Bauchschmerzen, jedes „Ping“ beim Aufploppen einer neuen Chatnachricht auf dem Handy machte ihr Angst. 

Kennen Sie die Kontakte und den digitalen Umgang Ihrer Kinder?

Haben auch Sie schon einmal von solchen Situationen an der Schule gehört, war Ihr Kind vielleicht schon selber einmal betroffen? 100 Prozent der Jugendlichen in der Altersgruppe 14-19 Jahre nutzen die sozialen Medien. 27% der 16- bis 17- Jährigen geben an, dass schon einmal falsche oder beleidigende Inhalte über die eigene Person online verbreitet wurden. Bei den 14 bis 15- Jährigen sind es immerhin 17%. 

Ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig und können zur Verantwortung gezogen werden

Neben der Einschüchterung, Belustigung und sozialen Ausgrenzung der Mobbingopfer denken viele junge Täter auch gar nicht über eine viel weitreichendere Tragweite ihres Handelns nach: Ab 14 Jahren sind sie laut Gesetz strafmündig, begehen damit Straftaten und können für diese zur Verantwortung gezogen werden. Für Mobbing oder auch Cybermobbing gibt es keine explizit ausgewiesene Straftat. Jedoch können sich hinter diesem Handeln Tatbestände wie die der Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder üblen Nachrede und Verleumdung verbergen, belegt mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. 

Auch das Einstellen eines Bildes in sozialen Medien ohne Einwilligung des Abgebildeten ist eine Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz. Dazu zählt auch die nur kurz zu sehende Story bei Instagram oder der Status bei WhatsApp. Das Internet vergisst nicht und Screenshots der Kurzabbildungen sind sekundenschnell gefertigt. Bei der Verbreitung von Bildern aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, sei es der Schnappschuss in der Umkleidekabine, im Schwimmbad oder im heimischen Garten oder Zimmer, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.  

Bereits Kinder ab 7 Jahren können in Regress genommen werden

Digitale Medien, Handys, Tablets und PC’s sind toll – immens wichtig ist aber auch der verantwortungsvolle Umgang. Sie als Elternteil haben dabei eine besondere Fürsorgepflicht: Sprechen Sie mit ihren Kindern über die Gefahren in sozialen Medien, insbesondere über die Thematiken Recht am eigenen Bild und Cybermobbing sowie deren strafrechtliche Relevanz. Selbst wenn nach Jugendstrafrecht milde Urteile gesprochen werden sollten – auf dem zivilen Gerichtsweg, der getrennt vom Strafverfahren verläuft und beispielsweise die Bereiche Schmerzensgeld oder Schadensersatz beinhaltet, können Kinder bereits ab einem Alter von sieben Jahren in Regress genommen werden. Helfen die Eltern bei der Stundung nicht aus, belastet ein entsprechender Titel die Kinder, der 30 Jahre lang seine Wirkung behält. 

Haben Sie stets ein Auge darauf, mit wem ihr Kind über die sozialen Medien kommuniziert. Über falsche Freunde und Chatgruppen, in denen strafrechtlich relevante Bilder, zum Beispiel Pornografie oder gewaltverherrlichende Videos geteilt oder Personen gemobbt werden, sollten Sie Kenntnis haben, um Schlimmeres zu verhindern. 

Die Devise sollte lauten: So viel Privatsphäre für die Kinder wie möglich, so viel elterliche Fürsorgepflicht wie erforderlich. 

So können im Verdachtsfall unseriöse und strafrechtliche Inhalte sowie deren Ersteller bei Instagram, Facebook oder WhatsApp dem Anbieter gemeldet werden. Besteht der Verdacht des (Cyber-) Mobbings im Bereich der Schule, sollten Schule, Vertrauenslehrer und andere Eltern informiert werden, je nach Einzelfall zur Prüfung von Straftaten auch die Polizei. In Ostholstein und Lübeck bietet das Projekt AGGAS (Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen), bei dem der Fokus auf enge Vernetzung zwischen Schule und Polizei liegt, eine direkte Möglichkeit der Intervention. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/AGGAS Interseite der Landespolizei Schleswig-Holstein und direkt über den QR-Code. 

Je schneller gehandelt wird, desto eher können langfristige Folgen bei den Opfern verhindert werden.  

Praktische Verhaltenstipps, Hinweise zur Rechtslage und erklärende Videos finden Erwachsene und Kinder zum Beispiel auf www.handysektor.de und der Internetplattform www.klicksafe.de. Ansprechend und altersgerecht für Jugendliche aufbereitet bietet auch die Homepage www.polizeifuerdich.de diverse Inhalte zu den Themen Cybercrime, Cybermobbing, Recht am eigenen Bild und der Nutzung von Messangerdiensten. Die  Cybermobbing Erste-Hilfe App für Jugendliche steht dort ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Wer mehr wissen möchte, kann sich auf der Internetseite der Medienanstalt Schleswig-Holstein unter www.ma-hsh.de informieren. 

Darüber hinaus können weitere Fragen an die Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck gerichtet werden. Zu erreichen sind die BeamtenInnen unter der Telefonnummer 0451-131 1400/ 131-1402 oder via E-Mail: SG14.luebeck.pd@polizei.landsh.de. 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner