Einschulung
An Kindern sieht man immer, wie schnell die Zeit vergeht. Gerade war die Eingewöhnung in der Kita und jetzt muss man sich schon damit auseinandersetzen, in welcher Schule man sein Kind anmelden soll und auch muss.
Grundsätzlich erhalten alle Eltern von der jeweiligen Grundschule in deren Einzugsgebiet sie wohnen, im Herbst ein Schreiben, wann die Informationsveranstaltung für die künftigen ABC-Schützen stattfindet und wann Sie ihr Kind in der Schule anmelden können.
In der Regel finden im Oktober/November an allen Lübecker Grundschulen Informationsveranstaltungen zur Einschulung statt. Die Termine standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest, werden aber in der Presse veröffentlicht.
Wollen Sie, dass ihr Kind eine andere Schule besucht, müssen Sie trotzdem zunächst in die Schule, von der Sie den Brief bekommen haben. Dort müssen Sie ihren Wunsch mitteilen und erhalten dann ein Formular, das Sie bei Ihrer Wunschschule vorlegen müssen. Kann ihr Kind dort nicht aufgenommen werden, da z.B. die maximalen Klassengrößen bereits erreicht sind, bekommt Ihr Kind auf jeden Fall einen Platz in der Schule Ihres Einzugsgebietes.
Hier finden Sie eine Liste der Lübecker Schulen
Was ist zur Anmeldung nötig
Bei der Anmeldung müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, muss das Anmeldeformular von beiden Eltern unterschrieben werden! Mitbringen müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes, ein Passbild (freiwillig), das Schuleingangsprofil des Kindergartens und einen Nachweis über den Masernschutz/Impfbuch. Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis, den müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Falls Sie Ihr Kind nicht bei der zuständigen Grundschule anmelden, dürfen Sie das Formular nicht vergessen, das Sie von dieser Schule erhalten haben, um es bei Ihrer Wunschschule vorzulegen.
Wie geht es weiter
Bei einigen Schulen findet bereits bei der Anmeldung das Einschulungsgespräch mit Ihrem Kind statt. Es kann auch sein, dass Sie einen extra Termin ausmachen müssen. Beim Einschulungsgespräch wird sich die Schulleitung zunächst rund 15 Minuten alleine mit Ihrem Kind unterhalten. Dabei werden spielerisch einige Voraussetzungen abgeklopft, die ein Schulkind zum Schulstart mitbringen sollte. Danach kommen Sie dazu und haben nun Gelegenheit, Fragen zu stellen oder Wünsche und Anliegen zu äußern. Sollte die Schulleitung bei diesem Gespräch z.B. festgestellt haben, dass die Deutschkenntnisse Ihres Kindes nicht ausreichen, um dem Unterricht zu folgen, wird ihr Kind wahrscheinlich verpflichtend einen Sprachförderkurs besuchen müssen.
Schuleingangsuntersuchungen
Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder des Einschulungsjahres zwischen November und Juni eingeladen. Die Untersuchungen werden in den Gesundheitsämtern durch ÄrztInnen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste durchgeführt. Dabei geht es darum, zu erfahren, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags körperlich und seelisch gewachsen ist, welche Unterstützungsbedarfe vorhanden sind und wo z. B. in der Schule gegebenenfalls Hilfen benötigt werden. Die Ergebnisse werden direkt an die Schule geschickt. Zur Einschulungsuntersuchung bringen Sie bitte das Schuleingangsprofil der Kita, das gelbe Untersuchungsheft und den Impfausweis Ihres Kindes mit.
Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.
Beratungstermine für Eltern von Erstklässlern des Schuljahres 2023/24 finden Sie hier.