An alles gedacht?

Alle Urlaubsvorbereitungen sind abgeschlossen, die Koffer sind gepackt, die Urlaubsfreude groß und dann stellt man fest, dass der Reisepass abgelaufen ist. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass Ihr Urlaub bereits bei der Einreise in ihr gewähltes Ferienland oder schon am Flughafen endet.

Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie rechtzeitig die Ausweisdokumente der Familie überprüfen. Denn auch bei Reisen innerhalb Europas im Schengen-Raum, müssen sie ein gültiges Reisedokument wie Personalausweis oder Reisepass mitführen. Das gilt auch für Ihre Kinder. Bereits ab der Geburt benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann deshalb ein Kinderreisepass beantragt werden. Kinderreisepässe, die nach dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, haben nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Warum sind Kinderreisepässe nur ein Jahr gültig?
Ausweisdokumente aller EU-Mitgliedstaaten, die mit einem Chip ausgestattet sind, dürfen mehrere Jahre gültig sein. Da der Kinderreisepass ohne Chip und damit kein elektronisches Dokument ist, hat der nur eine Gültigkeit von einem Jahr, genauso wie ein vorläufiger Reisepass für Erwachsene. Bei der Beantragung des Kinderreisepasses werden auch keine Fingerabdrücke genommen. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums können Kinderreisepässe verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Auch eine Aktualisierung, z.B. neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen.

Grundsätzlich ist ein Kinderausweis maximal sechs Jahre gültig.
Doch innerhalb von sechs Jahren verändert sich das Aussehen von Säuglingen und Kleinstkindern sehr stark. Ist Ihr Kind über das Dokument nicht mehr klar zu identifizieren, dann ist der Ausweis ungültig. Schauen Sie deshalb noch einmal in den Pass Ihres Kindes. Hat sich Ihr Kind so deutlich verändert, dass es mit dem Passbild nur noch wenig Ähnlichkeit hat, dann beantragen Sie lieber einen neuen Pass. Einige Länder akzeptieren zudem keine verlängerten Ausweispapiere von Kindern.

Einreisebestimmungen
Während für Europa ein normaler Kinderausweis ausreichend ist, kann es sein, dass in außereuropäischen Ländern andere Bestimmungen herrschen. In einige Länder (z.B. USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronischen Speichermedium enthält (Chip). Deshalb benötigt Ihr Kind daher ein zusätzliches Visum.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Wo kann ich den Ausweis beantragen und welche Unterlagen werden benötigt?
In den Bürgerbüros können Sie den Ausweis für Ihr Kind beantragen.
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie auf der Seite der Hansestadt Lübeck gleich hier.

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