Richtig vorgesorgt
Zahnzusatzversicherungen für Kinder – tut das Not?
Ein herzliches Kinderlachen gehört mit zu den schönsten Dingen im Leben. Und ein strahlendes Lächeln mit gesunden Zähnen möchte man auch noch, wenn man älter ist. Doch leider ist das oft nur mit Zähneputzen nicht getan. Von Zahnfehlstellungen sind fast zwei Drittel aller Kinder betroffen.
Zahnspangen können bei Kindern sehr teuer werden und ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nur bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die das Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen behindern. Für leichtere Fehlstellungen werden keine Leistungen erbracht. Aber selbst, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse an der Behandlung beteiligt, bleiben oftmals Kosten übrig, die nicht abgedeckt sind und leicht im vierstelligen Bereich anzusiedeln sind.
Also lohnt es sich auf jeden Fall, sich einmal über eine Zahnzusatzversicherung für sein Kind Gedanken zu machen. Mittlerweile haben viele Versicherungen unterschiedliche Tarife im Angebot, die man sorgfältig prüfen sollte. Wichtig ist die Kostenübernahme für Prophylaxe, Zahnbehandlung sowie für kieferorthopädische Maßnahmen – Zahnersatz spielt bei Kindern noch keine große Rolle.
Auch bei der Versicherung für Kinder gilt, je eher sie abgeschlossen wird, umso günstiger die Tarife. Und ganz wichtig: Viele Versicherungen bezahlen nur dann, wenn die Erkrankung, beziehungsweise die Fehlstellung bei Vertragsabschluss noch nicht erkannt war. Deshalb empfiehlt es sich, eine Versicherung bereits dann abzuschließen, wenn das Milchzahngebiss voll ausgebildet ist, in der Regel mit 3 Jahren. Oftmals wird auch die Fissurenversiegelung gezahlt, die von den Krankenkassen nur für die hinteren Backenzähne übernommen wird. Je nach Tarif sind auch Leistungen für Zahnprophylaxe bei Kindern und Zahnerhaltung (zum Beispiel hochwertige Kunststofffüllungen) mit abgedeckt.
Sollten Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind entscheiden, fragen Sie den Zahnarzt Ihres Kindes, ob bereits ein möglicher kieferorthopädischer Bedarf in der Krankenakte vermerkt ist. Wenn ja, könnte dies später zu Problemen mit der Zusatzversicherung kommen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass alle sogenannten KIG-Stufen mit abgedeckt sind. Außerdem nützt es Ihnen nicht viel, wenn zum Beispiel die Erstattung bei einer Zahnspangenbehandlung bei KIG Stufe 1 und 2 auf 1000 Euro begrenzt ist, wenn die Behandlung ohne weiteres mehrere tausend Euro kosten kann.