U-Untersuchungen – Zehn Chancen für Ihr Kind

Alle Eltern wollen, dass es ihrem Kind gut geht, es gesund ist, sich altersentsprechend entwickelt, gefördert und stark für das Leben wird. Die Kinder- und JungendärztInnen begleiten Eltern dabei. Mit den sogenannten U-Untersuchungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren, die es bereits seit 1971 gibt.

Diese Früherkennungsuntersuchungen sind besondere Arzttermine und helfen Ihnen und Ihrem Kind. Grundsätzlich wird dabei darauf geachtet, wie sich Ihr Kind insgesamt entwickelt: Größe, Gewicht, körperliche und geistige Fähigkeiten und Reaktionen. Der Arzt oder die Ärztin untersucht zudem, ob es frühe Anzeichen für eine Krankheit gibt, z.B. Störungen beim Hören oder Sehen. Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Eltern besprochen, damit Sie die gesunde Entwicklung ihres Kindes weiter fördern und begleiten können. In dem Kinderuntersuchungsheft, auch „gelbes Heft“ genannt, werden alle Untersuchungsergebnisse festgehalten. Die Kosten für die zehn Früherkennungsuntersuchungen trägt die Krankenkasse, wenn Sie alle Termine und Zeiträume einhalten.

Wann finden die U-Termine statt?

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgesehen, denn manche Erkrankungen können nur in einem bestimmten Alter rechtzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden. Vereinbaren Sie deshalb bei Ihrem Kinderarzt rechtzeitig einen Termin.

  • U1 direkt nach der Geburt
  • U2 3.-10. Lebenstag
  • U3 4.-5. Lebenswoche
  • U4 3.-4. Lebensmonat
  • U5 6.-7. Lebensmonat
  • U6 10.-12. Lebensmonat
  • U7 21.-24. Lebensmonat
  • U7a 34.-36. Lebensmonat
  • U8 46.-48. Lebensmonat
  • U9 60.-64. Lebensmonat
Was wird bei den U-Terminen untersucht?

U1 Atmung und Herzfunktion, Größe und Gewicht, Reflexe

U2 Innere Organe, Kopf und Sinnesorgane, Knochen, Muskeln und Nerven, Ernährung und Verdauung, Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen

U3 Größe, Gewicht, Ernährungszustand, Hüftgelenke, Augenreaktion, Hörvermögen, Impfempfehlungen, Schreien und Schlafen

U4 Bewegungsverhalten und Greifreflexe, Seh- und Hörvermögen, Wachstum, Ernährung und Verdauung, Unfallvorbeugung, sicherer Schlaf, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

U5 Körperliche Entwicklung und Bewegungsverhalten, Zähne, Ernährung, Verhalten, Schreien, Sehvermögen, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutz­impfung

U6 Körperliche Entwicklung (z.B. Krabbeln, Hochziehen, erste Schritte), Sprachentwicklung, Hören und Sehen, Verhaltensweisen, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

U7 Körperliche Entwicklung und Bewegung, geistige und sprachliche Entwicklung (Verstehen, Sprechen), Verhalten, Spielen mit anderen Kindern, Sinnesorgane, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

U7a Körperliche Entwicklung und Bewegungsverhalten, Zähne, Ernährung, Verhalten und Spielen, Sehvermögen, Sprachentwicklung, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

U8 Körperliche Entwicklung und Geschicklichkeit (z.B. Hüpfen), Hör- und Sehtests, Sprachentwicklung, Kontaktfähigkeit, Selbständigkeit, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

U9 Körperliche und geistige Entwicklung, Bewegungsverhalten, Hör- und Sehtests, Sprachentwicklung, Verhalten, Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

Was passiert nach dem Schuleintritt

Kinder- und JugendärztInnen bieten auch nach Schuleintritt weitere Vorsorgeuntersuchungen an. Diese Kosten werden allerdings nicht von allen Krankenkassen übernommen. Fragen Sie daher Ihre Krankenversicherung oder in der Praxis nach. Die späteren Jugenduntersuchungen J1 und J2 trägt wiederum die Krankenkasse.  

Mehr Informationen und Tipps für die erste Zeit erhält man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.kindergesundheit-info.de

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