Tatort Wohnzimmer

Corona macht den Alltag bedrohlicher

Freitagabend. 19.34 Uhr. Über Polizeinotruf 110 meldet sich Frau Z.. Sie teilt mit, dass sie große Angst vor ihrem Partner habe. Er sei sehr aggressiv und sie befürchte Schlimmeres. Zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei werden daraufhin umgehend zur genannten Wohnanschrift entsandt. Frau Z. wartet vor ihrem Wohnhaus auf das Eintreffen der Polizei. Sichtlich verängstigt teilt sie unter Tränen mit, dass ihr Partner im Verlauf des Tages einiges an alkoholischen Getränken konsumiert habe. Bereits seit den Nachmittagsstunden sei es aus nichtigen Anlässen wiederholt zu Streitigkeiten zwischen ihr und ihrem Partner gekommen. 

Sie habe zunächst zusammen mit den beiden minderjährigen Kindern das Haus verlassen und sei spazieren gegangen, um die Situation zu beruhigen. Als sie gegen Abend nach Hause zurückkehren, habe ihr Partner sie sofort mit Vorwürfen konfrontiert. Sie kümmere sich nicht genug um ihn und lasse den Haushalt verwahrlosen. Er habe sich richtig in Rage geredet. Im weiteren Verlauf habe er ihr an den Haaren gezogen und ihr gedroht, sie zu schlagen. In der Vergangenheit habe ihr Partner sie bereits des Öfteren durch Schläge und Tritte körperlich misshandelt. Die Polizei habe sie zuvor noch nie gerufen – zu groß sei die Angst, dass alles dann noch viel schlimmer wird und man ihr vielleicht sogar die Kinder wegnimmt. Das habe er ihr schließlich immer so gesagt. Nicht zuletzt habe sie seinen Beteuerungen, er werde sich ändern, stets Glauben geschenkt. Während der Pandemie sei nun aber alles noch schlimmer geworden und sie ertrage die Situation nicht mehr.

Die Corona-Krise stellt viele Familien und Partnerschaften vor große Herausforderungen

Im Jahr 2019 gab es in der Bundesrepublik Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 141.792 Opfer von häuslicher Gewalt. Experten gehen insgesamt von einer fünfmal höheren Dunkelziffer aus! 635 Fälle von häuslicher Gewalt ereigneten sich im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck (Quelle: KLSH Stb.5 PD HL). Häusliche Gewalt gab es auch schon vor der Corona-Pandemie, aber die Gefahr der Übergriffe wächst in Krisenzeiten. Weltweit ist derzeit bedingt durch Faktoren wie Geldsorgen, soziale Isolation, Überforderung etc. ein Anstieg der Zahlen auf diesem Deliktsfeld zu verzeichnen.

Erscheinungsformen von häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn es innerhalb einer bestehenden Partnerschaft oder unter Ex-Partnern zur Androhung oder Ausübung von Gewalt kommt. Man unterscheidet fünf unterschiedliche Formen von Gewalt, die einzeln oder auch kombiniert auftreten können:

  • Körperliche Gewalt (Schläge, Würgen, Schubsen …)
  • Seelische Gewalt (Demütigungen, Beleidigungen, Drohungen, sich selbst oder den Kindern etwas anzutun …)
  • Sexuelle Gewalt (Nötigung, Vergewaltigung, Zwangsprostitution …)
  • Soziale Gewalt (Verbieten von Kontakten, soziale Kontrolle, Einsperren …)
  • Finanzielle Gewalt (Arbeitsverbot, Arbeitszwang, Wegnahme der eigenen Einkünfte …)

Häusliche Gewalt ereignet sich in allen sozialen Schichten. Charakteristisch ist, dass es oft nicht bei einer einzelnen Gewalttat bleibt. Die gewalttätigen Übergriffe wiederholen sich, wobei die Abstände zwischen den einzelnen Taten mit der Zeit immer kürzer werden und deren Intensität zunimmt. 

Die Mehrzahl der Opfer ist weiblich. Statistiken belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren hat. 

Aber auch Männer sind Opfer von häuslicher Gewalt. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA – PKS 2018) sind 20 % der Betroffenen männlich.  

Welche Auswirkungen hat das Erleben von häuslicher Gewalt auf die Kinder?

Häusliche Gewalt stellt immer eine Belastung für Kinder dar! Sie leiden oft lebenslang unter den Folgen. Auch wenn nur etwa die Hälfte der Eltern angibt, dass ihre Kinder die Gewalttätigkeiten zwischen ihnen mitbekommen haben, sagen Auswertungen einer Studie etwas Anderes:

  • 99% der Kinder wussten von der Gewalt zwischen den Eltern
  • 92% hatten die Gewaltsituation gesehen
  • 77% hatten am eigenen Leib Gewalt erlebt, oft in Situationen, in denen sie sich schützend vor die Mutter stellten.

Betroffene Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, später selbst in einer gewalttätigen Beziehung zu leben. Dabei geraten die Mädchen meist in die Opferrolle, die Jungen werden zum Täter.

Unterstützung für Betroffene ist die beste Hilfe für Kinder!

Wo finden Betroffene Hilfe?

In akuten Gefahrenlagen hilft die Polizei (Notruf 110). Niemand braucht sich zu scheuen, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen innerhalb der Partnerschaft oder ehemaligen Partnerschaft, die Polizei zu rufen. Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Schutz vor weiteren Gewalttaten zu gewährleisten. So kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise den Aggressor für einen Zeitraum von maximal vier Wochen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und zeitgleich ein Rückkehr- und Betretungsverbot aussprechen.

Für Personen, die Opfer von Häuslicher Gewalt geworden sind, stehen auf allen Lübecker Polizeidienststellen speziell ausgebildete PolizeibeamtInnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Straftaten, von denen die Polizei Kenntnis erlangt, muss sie diese weiterverfolgen (Strafverfolgungszwang), daher ist es ratsam ggf. zuvor Kontakt zu einer unabhängigen Beratungsstelle aufzunehmen.

Die Dienststellen stehen zudem auch allen besorgten Angehörigen oder Freunden für allgemeine Fragen zum Thema Häusliche Gewalt zur Verfügung.

Wo finden Betroffene Hilfe, die zunächst keine Strafanzeige erstatten möchte?

Betroffene Frauen können das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 08000 116 016 kontaktieren. Beratung auf Wunsch anonym und in 17 verschiedenen Sprachen möglich auch unter www.hilfetelefon.de 

Betroffene Männer können sich an das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Männer“ wenden: Tel.: 0800 1239900, www.maennerhilfetelefon.de 

Unter www.ODABS.org können alternativ Beratungsstellen zu den Themen körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und seelische Belastung in unmittelbarer örtlicher Nähe ermittelt werden.

Für von Gewalt Betroffene besteht zudem die Möglichkeit, ihre Verletzungen kostenlos und vertraulich rechtsmedizinisch untersuchen und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de .

Welche Hilfen gibt es für den Täter?

Wer befürchtet, gewalttätig gegenüber Angehörigen oder Personen im sozialen Nahbereich zu werden, kann Kontakt zum bundesweiten, kostenfreien Hilfetelefon für Tatgeneigte aufnehmen: Tel.: 0800-70 222 40  

Wie geht es weiter?

Viele Betroffene schweigen über ihre Situation aus Scham oder Angst. Auch Frau Z. ertrug ihr Martyrium mehrere Jahre, bevor sie den Mut fasste, sich Hilfe zu holen. Die Polizei wies ihren Partner damals für 14 Tage aus der Wohnung. Innerhalb dieser Zeit holte sich Frau Z. bei einer örtlichen Frauenberatungsstelle und beim Jugendamt Unterstützung. Heute – drei Monate nach der Tat – lebt Frau Z. allein mit ihren Kindern im Haus. Ihr Partner musste dieses auf gerichtliche Anordnung hin verlassen.

Sporadisch habe sie noch Kontakt zu ihm, allein der Kinder wegen. Aber diesen Zusammentreffen stehe sie nun stärker und mutiger gegenüber, denn sie weiß, dass ein schützendes Hilfsnetzwerk hinter ihr steht.

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit! Wir legen jedem Betroffenen nahe, sich Hilfe zu holen.

Ihre Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck
Text: Polizeihauptkommissarin Simone Sölter
Präventionsstelle Polizeidirektion Lübeck
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern per E-Mail an:
SG14.Luebeck.PD@polizei.landsh.de

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich auch jederzeit an eine der örtlichen Polizei-Dienststellen wenden:

1. Polizeirevier, Mengstr. 20, Tel: 0451-131 6145
2. Polizeirevier, Hansestr. 22, Tel: 0451-131 6245
3. Polizeirevier, Meesenring 9, Tel: 0451-131 6345
4. Polizeirevier, Possehlstr. 4, Tel: 0451-131 6445 
Polizeistation Eichholz, Koppelbarg 2, Tel: 0451-9299 3930
Polizeistation Schlutup, Mecklenburger Str. 37-43, Tel: 0451-9299 3910
Polizeistation Kücknitz, Kücknitzer Hauptstr. 1-3, Tel: 0451-300 3630
Polizeistation Travemünde, Moorredder 1, Tel: 04502-863 430
Polizeistation Buntekuh, Karavellenstraße 5a, Tel.: 0451-317 010 00
Polizeistation Moisling, Niendorfer Str. 15, Tel: 0451-809 7030
Polizeistation Blankensee, Blankenseer Str. 101, Tel: 0451-693 930
Polizeistation St.Jürgen, Alexander-Fleming-Str. 6-12, Tel: 0451-400 770
Polizeistation Hüxtertor, Wakenitzstr. 34G, Tel: 0451-9299 3920

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner