Alles wird teurer…

Jeder merkt es, die Inflation trifft uns alle. Es ist von Wohlstandsverlust die Rede, dass wir den Gürtel enger schnallen müssen, Energie sparen wo es nur geht…

Die Bundesregierung versucht mittlerweile mit dem 3. Entlastungspaket die Folgen für uns abzufedern. Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Ob das Bürgergeld wirklich zum 1. Januar kommen wird, ist noch unklar. Wie und wann die Dezember-Soforthilfe für Gaskunden, die keinen eigenen Vertrag mit einem Energielieferanten haben, umgesetzt wird, ist ebenfalls noch offen. Auch bei der Gaspreis- und Strompreisbremse sind noch Fragen offen. Auch wenn die Regierung Milliarden von Euros in die Entlastung von Bürgern und Unternehmen steckt, klar ist auch, dass sie nicht alles kompensieren kann. Für viele wird es trotz der Hilfen eng und sie wissen nicht, wie sie über die Runden kommen sollen. Für Geringverdiener gibt es darüber hinaus noch Hilfen vom Staat, die beantragt werden können und müssen. Allerdings sind diese oft sehr bürokratisch und mehrere Seiten lang. Aber es kann sich lohnen, die Zeit zu investieren, denn es geht um bares Geld. 

Hier einige Tipps, wie Sie versuchen  können, Ihr Haushaltsgeld aufzubessern

Kinderzuschlag

Kindergeld gibt es für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Auch darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Ab dem 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld auch für die ersten drei Kinder auf € 250,00 pro Monat. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu € 229,00 im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Ab dem 1. Januar 2023 soll er auf € 250,00 angehoben werden.
Auf der Webseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de können Sie sowohl die Anträge für das Kindergeld und den Kinderzuschlag online ausfüllen oder sich die entsprechenden Formulare herunterladen. 

Bei Fragen zum Kindergeld &  Kinderzuschlag:
Familienkasse Nord 
Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe
familienkasse-nord@arbeitsagentur.de
Tel.: 040-2855 2220 (Fragen zu Kindergeld)
0800 4 555530 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)*
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 9-12 Uhr

Tipp: Haben Sie bis jetzt keinen Kindezuschlag erhalten, dann könnte sich ein neuer Antrag lohen. Durch den Sofortzuschlag für Kinder hat sich die Höchstgrenze erhöht und auch bei höheren Betriebs- oder Heizkosten könnte sich Ihr individueller Anspruch auf Kinderzuschlag geändert haben.

Wohngeld

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 erhöht. Nach dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ sollen dann rund 2 Millionen Haushalte, anstatt bislang 600.000 anspruchsberechtigt sein. Außerdem steigt der Wohngeldbetrag von z.Z. maximal € 180 pro Monat auf rund € 370. Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. In Lübeck können Sie das Wohngeld online beantragen.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen sowie die Anträge. 

Übrigens: Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten noch in diesem Jahr einen Heizkostenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Personenzahl eines Haushaltes. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember bewilligt wurde. Also noch in diesem Jahr Wohngeld beantragen!

Hohe Nebenkostenabrechnung

Wer durch eine hohe Nebenkostenabrechnung in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann beim Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Hartz IV stellen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem man die Rechnung erhält. Berechnungsgrundlage ist dabei der Monat der Antragstellung. Durch die Nebenkostenzahlung kann es sein, dass man Anspruch auf Grundsicherung hat und zumindest ein Teil der Kosten über das Jobcenter gedeckt wird.
Ganz wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig eingehen, sonst ist nichts mehr möglich.

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